Freie Wähler Erftstadt weisen auf Fördermittel für grüne Infrastruktur hin

Die Freien Wähler Erftstadt beantragen im Rat der Stadt Erftstadt die Nutzung von Fördermitteln für grüne Infrastruktur:

Im Namen der Fraktion Freie Wähler beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Gebiete in der Stadt Erftstadt sich für die Gewährung des Förderprogramms „Verbesserung von Grüner Infrastruktur“ eignen.
  2. Die Verwaltung stellt nach Beschluss entsprechende Förderanträge.

Begründung

Mit den Richtlinien Grüne Infrastruktur gemäß Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

(III-1 – 634.01.01.00) vom 13. Februar 2017 (Auszug) bestehen für die Kommunen Fördermöglichkeiten.

Auszug

2.1
Sicherung, Entwicklung und Neuschaffung von Freiflächen.

2.2
Sicherung und Entwicklung von Flächen für Sukzessionswald (sogenannter Industriewald).

2.3
Neuschaffung von Freiflächen durch Entwicklung von Brachflächen und Altstandorten einschließlich Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen durch Entsiegelungsmaßnahmen sowie durch Rückbau von Altablagerungen jeweils als Einzelmaßnahme oder im Verbund zu vorhandenen Freiflächen.

 2.4
Maßnahmen zum wohnortnahen Naturerleben einschließlich der Wegeerschließung und -anbindung entsprechender Freiflächen.

2.5
Maßnahmen zur Entwicklung von Grünflächen (auch Spielflächen, Sukzessionsflächen, Brachflächen) als Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit.

[…]

2.11
Maßnahmen zur Unterstützung des urbanen Gärtnerns auf öffentlichen Flächen oder auf Flächen von sozialen Einrichtungen oder Wohnungsunternehmen.

 2.12
Bildungsmaßnahmen und -aktivitäten, die zur Stärkung und Förderung von Bewusstsein und Handeln im Sinn einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Lerngruppen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen beitragen.

[…]

5.5
Höhe der Zuwendung
Bemessungsgrundlage für die prozentuale Förderung sind die als förderfähig anerkannten Gesamtausgaben der Maßnahme. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für die Stadt Erftstadt ergeben sich aus der Richtlinie vielfache Fördermöglichkeiten.

Für den Ortsteil Liblar seien beispielsweise die alten Industrieflächen im Bereich der Max-Plank-Str. sowie der ehemalige Schrottplatz am Donatusparkplatz genannt.

Der Antrag ist auch im Zusammenhang mit unserem Antrag: „Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 96, Max-Plank-Straße/Am Vogelsang 273/2016“ zu sehen.

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