Keine Sperrklausel in NRW ! Eine schallende Ohrfeige für etablierte Parteien

Das Verfassungsgericht NRW hat entschieden, dass es für Räte und Kreistage in NRW keine Sperrklausel geben darf!. Die entsprechende Änderung der Landesverfassung war rechtswidrig! Somit ist der Versuch von SPD,CDU und Grüne die Mitarbeit kleinerer Gruppierungen zu verhindern auf voller Breite gescheitert. Der Vorsitzende der Freien Wähler im Rhein-Erft-Kreis, Karl Heinz Spielmanns: „Nicht alle unabhängige Parteien und Wählergemeinschaften schaffen problemlos hohe Wahlergebnisse um ihre Mitarbeit in den Räten und Kreistagen sicher zu stellen. Auch wenn ich selbst in meinem Wahlbezirk immer 2-stellige Wahlergebnisse erzielt habe, so halte ich es für wichtig, dass auch beispielsweise 2% der Wählerstimmen nicht verloren gehen dürfen.“ Und weiter: „Gerade die Arbeit kleinerer Parteien und Wählervereine gibt Bürgern die Möglichkeit sich vor Ort einzubringen und der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegen zu wirken“.

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Karl Heinz Spielmanns – Vorsitzender, Stadtrat in Bedburg, Kreistagsabgeordneter im Rhein-Erft-Kreis
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