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Anträge/Anfragen im Kreistag

Kreistags- gruppe

Kluge Leute können sich dumm stellen, das Gegenteil ist schwieriger.
Kurt Tucholsky

Anträge/Anfragen

der FW - Kreistagsgruppe im
Kreistag und in den Ausschüsen

Antrag der FW - Kreistagsgruppe vom 4. Oktober 2011

Kreistagssitzung am 13.10.2011
Verwendung von zwei erstatteten Geldern des LVR

Sehr geehrter Herr Landrat,

1. der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zahlt dem Rhein-Erft-Kreis 903.922 Euro zurück. Es handelt sich bei dem Geld um Umlage-Anteile aus der Landschaftsumlage von 2007. Das hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland am 21. September 2011 in einer Sondersitzung entschieden.

Vorangegangen war ein Rechtsstreit zwischen der Stadt zwischen der Stadt Remscheid und dem LVR. Remscheid hatte stellvertretend für fünf weitere kreisfreie Städte im Rheinland gegen die Festsetzung der Landschaftsumlage 2007 geklagt, weil der LVR-Haushalt 2007 im Ergebnisplan einen Überschuss von 16,9 Millionen Euro vorsah. Dieser Rechtsstreit ist nun beendet. Das Oberverwaltungsgericht Münster lässt gegen ein im März 2011 ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf keine Berufung zu. Das Gericht hatte der Klage Remscheids stattgegeben. Der ausgewiesene Überschuss entsprach der anteiligen ordentlichen Tilgung für bereits getätigte Investitionen und war nicht durch einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan finanziert. Der LVR hat die Auffassung vertreten, dass für diesen nicht finanzierten Aufwand Überschüsse ausgewiesen werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster schloss sich jedoch der Auffassung der Vorinstanz an. Dem LVR sei es als Umlageverband aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht gestattet, Überschüsse im Ergebnisplan zur Sicherung der Liquidität im Finanzplan auszuweisen.

2. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zahlt dem Rhein-Erft-Kreis weitere 1.453.351,00 Euro zurück. Die Landesregierung hatte aus einer Nachbesserung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 (GFG 2011) dem LVR nach Verabschiedung des Landschaftsetats einen verbesserten Betrag zukommen lassen, den die politischen Gremien des LVR per Beschluss in voller Höhe an die Gebietskörperschaften zurückgeben wollen.

Hieraus resultiert unser Antrag zum Top 12 und 12/1 der Sitzung des Kreistages:

Der Kreistag beschließt, die durch den Landschaftsverband Rheinland erstatteten beiden Geldmittel in voller Höhe an die zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis weiterzugeben.

Begründung:
Die nahezu jährlichen Umlageerhöhungen des LVR wurden seitens des Kreises pauschal über eine Erhöhung der Kreisumlagen gegenfinanziert. Die Kreiskommunen wurden hierdurch erheblich zusätzlich belastet. Eine Rückerstattung vom LVR an den Kreis sollte jetzt konequenterweise den Kommunen zugute kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Heinz Schmitz
Vorsitzender FW-Kreistagsgruppe

Anfrage der FW - Kreistagsgruppe vom 4. Oktober 2011

Kreistagssitzung am 13.10.2011
Aufnahme einer Anfrage als Tagesordnungspunkt

Resolution an die Landesregierung und an die Landtagsfraktionen zum Regierungsentwurf des "Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz)


Sehr geehrter Herr Landrat Stump,

die Landesregierung hat - wie angekündigt - nunmehr ihren Gesetzentwurf eines "Stärkungspaktgesetzes" in den Landtag zur Beratung eingebracht. Die darin vorgesehenen gesetzlichen Regelungen werden dazu führen, dass die kommunale Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen de facto abgeschafft wird. Aus diesem Grunde ist es dringend notwendig, dass Kommunen, kreisfreie Städte und Kreise gegen dieses Gesetzesvorhaben kurzfristig und eindeutig Stellung beziehen.

Wir beantragen daher, gegebenenfalls im Wege der Dringlichkeit, unseren hier dargestellten Tagesordnungspunkt als Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 13.10.2011 zu nehmen und die Fraktionen um Zustimmung zu bitten.

Wir sind uns bewusst, dass Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, Tagesordnungsanträge von Kreistagsgruppen, im Gegensatz zu denen von Kreistagsfraktionen, auf die Tagesordnung aufzunehmen. Daher müssen wir lediglich eine Anfrage stellen. Wir gehen aber davon aus, dass es im Interesse sowohl des Kreises als auch aller kreisangehörigen Kommunen ist, sich mit dem anstehenden Gesetzesentwurf der Landesregierung zu befassen und hierzu eindeutig Stellung zu beziehen.

Beschlussvorschlag

A) Resolution

1. Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für ein "Stärkungspaktgesetz" in der vorliegenden Form ab.

2. Der Rhein-Erft-Kreis fordert die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen auf, diesen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Sicherung der im Artikel 78 der Landesverfassung garantierten Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen sowie im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landes in der vorliegenden Form nicht zu beschließen.

B) Begründung

1. Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht geeignet, die Haushalts- und Finanzierungsprobleme der Kommunen im Lande zu lösen. Vielmehr werden die dort vorgesehenen Regelungen und Maßnahmen, nämlich die Heranziehung abudanter Städte durch eine Finanzausgleichs- oder Abundanzumlage dazu führen, dass auch noch diejenigen Kommunen in die Haushaltssicherung gelangen, die dies kraft eigener Anstrengung bisher vermeiden konnten. Die im Artikel 78 der Landesverfassung verbindlich vorgeschriebene Selbstverwaltungsgarantie wird damit de facto ausgehebelt.

Kommunale Selbstverwaltung ist nur dann wirklich garantiert, solange die Räte aufgrund entsprechender Finanzausstattung der Kommunen eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben. Dies ist bei den Kommunen, die aufgrund ihrer Haushaltsprobleme bereits jetzt unter Staatsaufsicht stehen, nicht mehr gegeben. Wenn auch die verbliebenen unter der Haushaltsaufsicht des Staates stehen, wird es in NRW keine kommunale Selbstverwaltung mehr geben. Wir halten dies für einen Verfassungsbruch.

2. In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es:
"...Schließlich erbringen die finanzstarken Gemeinden ab dem Jahr 2014 eine Solidaritätsabgabe, mit der bei ihnen der Zuwachs durch die ab 2014 vollständig erfolgende Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund abgeschöpft wird. Diese Solidaritätsumlage wird als Umlage bei den abundanten Gemeinden erhoben."

Es wird nicht definiert, nach welchen Maßstäben eine Kommune "finanzstark" im Sinne des Gesetzes sein soll. Nach dem bekannten Gutachten Junkernheinrich haben von insgesamt 430 Gemeinden und Gemeindeverbänden in NRW lediglich 8 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Bekanntermaßen gilt ein Haushalt dann strukturell als ausgeglichen, wenn der Ausgleich ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und/oder der Allgemeinen Rücklage erreicht wird.

Laut Gesetzentwurf sollen die "abundanten, reichen, finanzstarken" Kommunen jährlich 195 Mio Euro als Solidaritätsbeitrag leisten. Die o.g. 8 Kommunen werden das nicht schultern können. Deshalb können diese Kommunen allein nicht gemeint sein. Als "abundant, reich und finanzstark" bezeichnet die Landesregierung offensichtlich auch diejenigen Kommunen, die sich noch nicht in der Haushaltssicherung befinden.

3. Zu den "abundanten Gemeinden" zählt die Landesregierung demnach jene Kommunen, die ihren Haushalt im Finanzplanungszeitraum durch einen Vermögensverzehr ausgleichen, der in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren noch unter 5% liegt. Dabei sollte der Landesregierung aber auch bekannt sein, dass viele dieser Kommunen die Gesetzesvorgabe in "zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren sehr kreativ gestalten, indem sie in dem einen Jahr die 5%-Grenze überschreiten, im nächsten Jahr unterschreiten, im darauf folgenden Jahr wieder überschreiten." Auch noch von solchen Kommunen jährlich einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 195 Mio Euro einzufordern, wird sie letztendlich in die Haushaltssicherung und danach in die Überschuldung treiben.

4. Die Landesregierung hat begründet, dass die Finanzierung dieser durch die "abundanten, reichen, finanzstarken" Kommunen zu leistenden jährlichen 195 Mio Euro nicht durch eine Kürzung der bisherigen Finanzmittel, sondern lediglich durch eine "Abschöpfung" von neuen Finanzmitteln, die vom Bund geleistet werden, erfolgt. Durch eine solche "Abschöpfung" werden den noch nicht in der Haushaltssicherung befindlichen Kommunen jedoch ausgerechnet die Mehreinnahmen genommen, mit denen sie rechnen und die sie dafür einsetzen müssen, um langfristig wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

5. Die Landesregierung legt auch ein besonderes Augenmerk auf die Tilgung der Liquiditätskredite. Im Gutachten Junkernheinrich wird ausgesagt, dass in NRW auf die Kommunen mittlerweile über 40% der "Kassenkreditverschuldung" aller Kommunen in der Bundesrepublik entfallen. Ein besonderes Ziel der Landesregierung müsste es daher sein, diese nicht durch kommunales Vermögen abgesicherte Schulden - für die es im Übrigen auch keine ordentlichen Tilgungspläne gibt - zurück zu führen. Mit dem bereits dargestellten "Abschöpfen" der Kostenerstattungen des Bundes werden den betroffenen Kommunen aber genau die Mittel entzogen, die sie für die Senkung und Abtragung ihrer "Überziehungskredite" dringend benötigen.

6. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zudem nicht nur die "abundanten, reichen, finanzstarken" Kommunen belastet, sondern alle Kommunen, und zwar pauschal und ohne Ausnahme. In der Gesetzesbegründung heißt es nämlich:

"Die anderen Beträge werden durch einen Abzug bei der Finanzausgleichsmasse des jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetzes realisiert."

Dies bedeutet, dass alle Kommunen ZUweisungen des Landes von einer bereits pauschal gekürzten Finanzverteilungsmasse erhalten. Dies betrifft solidarisch die bereits überschuldeten Kommunen (was für sie auch nicht hilfreich ist), die in der Haushaltssicherung befindlichen Kommunen (was für sie auch nicht hilfreich ist, um aus der Haushaltssicherung herauszukommen), sowie die "abundanten, reichen und finanzstarken" Kommunen (was auch diese dann de facto weniger "abundant, reich, finanzstark" macht).

Der vorliegende Gesetzentwurf verweigert belastbare Daten:

Er enthält keine Aussagen zu den Kriterien, nach denen eine Kommune zum Zwecke der Erhebung der "Ambundanzumlage" als "ambundant, reich, finanzstark" bewertet wird.

Es soll festgeschrieben werden, dass die "Ambundanzumlage" in Höhe von jeweils 195 Mio Euro in den Jahren 2014 bis 2020 nach Maßgabe der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze erhoben wird.

Der Gesetzentwurf lässt also zu, dass die maßgeblichen Kriterien und Daten durch das vom Landesparlament jedes Jahr neu zu verabschiedende Gemeindefinanzierungsgesetz der augenblicklichen Lage entsprechend angepasst werden können.

Weil die Kommunen ihre Haushalte im Rahmen einer mehrjährigen Finanzplanung aufzustellen haben, sich diese zukunftsorientierte Finanzplanung bei der Aufstellung eines 2-Jahreshaushaltes noch um ein weiteres Jahr verlängert und für all dieses belastbare Finanzdaten eine unabdingbare Voraussetzung sind, würde der Gesetzentwurf einer seriösen Haushaltsplanung der Kommunen jegliche Basis entzeihen.(Ende der Begründung)

Diese stichhaltigen Gründe sollen allen Fraktionen des Kreistages Anlass sein, die Landesregierung mit einer gemeinsamen Resolution von der Verwirklichung des Gesetzvorhabens in dieser Form abzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Heinz Schmitz
Vorsitzender FW-Kreistagsgruppe

Anfrage der FW - Kreistagsgruppe vom 24. Februar 2011

Herrn Bortlisz-Dickhoff
Vorsitzender des Verkehrsausschusses
Steingasse 29
50321 Brühl

Sehr geehrter Herr Bortlisz-Dickhoff,

im Frühjahr 2010 hatte der Verkehrsausschuss beschlossen, eine eventuelle Einrichtung eines Radverkehrsweges entlang der K38 (Bedburg Gaulshütte - Elsdorf Niederembt) zu prüfen.

Die Wegführung wäre zu 90% über einen parallel zur Kreisstraße verlaufenden Wirtschaftsweg durch dessen Befestigung möglich. Um einen Anschluss an das Radwegenetz im Bereich Bedburg Gaulshütte sicherzustellen, müsste ein Stück Grünstreifen Verwendung finden. Diesbezüglich wurde die Verwaltung beauftragt, Erkundungen einzuholen, inwieweit die tatsächlichen Besitzverhältnisse von Bedeutung sind und ob ggf. ein Ankauf einer Parzelle zur Realisierung o. a. Vorhabens notwendig und möglich wäre.

Für eine Auskunft in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses wäre ich dankbar. Vielleicht ist es der Verwaltung möglich, einen Übersichtsplan vorzulegen, um den Sachverhalt schlüssig zu erklären.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße

Gez. Karl-Heinz Spielmanns
Stadtverordneter, Kreistagsabgeordneter

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