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Aktuelles
Am schwersten trägt man an dem,was man zu leicht genommen hat.
O. W. Fischer
Kommunale
Informationen
Veröffentlichungen zu kommunalen Themen,
die auch für den Rhein-Erft-Kreis und seine
Kommunen von Interesse bzw. bedeutsam sind.
Inhaltsübersicht
24.10.2011
24.10.2011
23.10.2011
16.09.2011
17.06.2011
16.03.2011
Deutscher Kommunal-Informationsdienst (De-Kom)
Ausgabe 18/11
Hamburger Abendblatt vom 24. Oktober 2011
Kommunale Lösung für Straßenbeleuchtung gesucht
Damit die Lichter nicht bald ausgehen, müssen sich die Kommunen nun dringend Gedanken um ihre Straßenbeleuchtung machen. Denn laut einer EU-Richtlinie dürfen die sogenannten Quecksilber-Hochdruckdampflampen ab 1. Januar 2015 nicht verkauft werden. Ein Problem für viele Städte und Gemeinden - denn die meisten Kommunen nutzen die Leuchten mit dem langen Namen noch immer in zahlreichen Straßenzügen - und das, obwohl sie richtige Energiefresser sind. Weil der Umbau auf andere Leuchtmittel wie Natriumdampf- oder LED-Lampen erst einmal viel Geld kostet, hinken viele Orte bei der Umrüstung noch hinterher. Einige planen bereits Hamsterkäufe, um den von der EU auferlegten Wechsel noch hinauszuzögern. Zum Beispiel in der südholsteinischen Gemeinde Reinbek müssen Stadtverwaltung und Politik nun handeln, damit die Bürger nicht irgendwann im Dunkeln tappen. Denn die Kleinstadt vor den Toren Hamburgs hat noch immer rund 2100 Quecksilberlampen an ihren Straßen. "Eine sinnvolle Überlegung wäre, vor 2015 noch einmal viele der Quecksilberdampflampen auf Vorrat einzukaufen", sagt Bürgermeister Axel Bärendorf. Wenn er könnte, sagt er, werde er gerne das Rathaus vom Keller bis unters Dach mit Ersatzlampen voll stellen. Denn die Umrüstung aller Laternen auf einen Schlag wäre für eine Stadt wie Reinbek mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Eine Million Euro würde Reinbek der Wechsel auf LED-Technik kosten. Denn Vorschaltgeräte und Lampenköpfe müssen an allen Leuchten ausgetauscht werden. Um sich auf den Wechsel vorzubereiten, hat die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, mit dem sich der Bau- und Planungsausschuss in Kürze auseinandersetzt. Ziel ist, ab 2012 die Straßenbeleuchtung sukzessive auf LED-Technik umzustellen. 200 000 Euro sollen für 2012 bereitgestellt werden, um die ersten Leuchten auszutauschen. "Die LED-Technik ist zwar gegenüber den Natriumhochdruckentladungslampen in der Anschaffung zunächst um einiges teurer. Aber wir können auf bis zu 40 Prozent Bundesfördermittel rechnen", sagt Bärendorf. Zudem hätten LED-Leuchtmittel eine längere Lebensdauer und würden deutlich weniger Energie verbrauchen. So rechnet die Stadtverwaltung in Reinbek nach der Umrüstung auf LED mit jährlich 58 000 Euro Betriebskosten, bei Natriumhochdruckentladungslampen dagegen mit 78 500 Euro.
Deutscher Kommunal-Informationsdienst (De-Kom)
Ausgabe 18/11
PM Deutscher Bundestag vom 24. Oktober 2011
Regierung will Finanzlage der Kommunen verbessern
Mit der finanziellen Lage der Kommunen befasst sich der Bundestag am Ende Oktober. Im Zentrum steht dabei ein Gesetzentwurf (17/7141), der die Voraussetzungen dafür schaffen soll, die Finanzlage der Kommunen im kommenden Jahr zu verbessern. Geplant ist, dass der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöht und so die Kommunen bei diesen Ausgaben entlastet. Ab 2013 soll die Bundesbeteiligung nochmals steigen, bis ab 2014 diese Ausgaben dann vollständig vom Bund übernommen werden. Für diesen zweiten Schritt bedürfe es jedoch eines eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahrens, heißt es in dem Entwurf. Im Gegenzug zu dieser Entlastung senkt der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung. Durch diese Neuregelung kommen auf ihn im Jahr 2012 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro zu. Im Jahr 2013 steigt diese Summe auf 2,6 Milliarden Euro, 2014 auf 4 Milliarden Euro und 2015 auf 4,3 Milliarden Euro. Ebenfalls zur abschließenden Beratung stehen ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/6491) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7189). Die Linke fordert, ein striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen im Grundgesetz festzuschreiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass immer, wenn die Kommunen durch den Bund zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet würden, gleichzeitig Regelungen über die Kostenfolgen getroffen werden. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, auf weitere Steuersenkungen zu verzichten und auf diese Weise die kommunale Finanzsituation zu verbessern. Außerdem soll sie sich mehr als bisher bei den Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II beteiligen und die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer ausbauen.
Deutscher Kommunal-Informationsdienst (De-Kom)
Ausgabe 18/11
FAZ vom 23. Oktober 2011
Gesetzesreform: Die Wertstofftonne kommt 2015
Nach kontroversen Debatten haben sich die Koalitionsfraktionen im Bundestag auf einen abschließenden Entwurf für die Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geeinigt. Die Einigung belebe den Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Entsorgungsbetrieben, ohne Letzteres ins Abseits zu drängen, und verbessere das Recycling, sagte der in der FDP für das Thema zuständige Abgeordnete Horst Meierhofer. Er sprach von einer "vernünftigen Lösung zum Wohle der Verbraucher". Der Bundestag will das Gesetz noch im Oktober beschließen. Doch könnte die SPD, die sich für die Interessen der kommunalen Betriebe eingesetzt hatte, das Gesetz im Bundesrat blockieren. Das Gesetz setzt einerseits eine Richtlinie der EU für eine bessere Verwertung von Abfällen um. Andererseits soll es die Voraussetzungen für ein neues Wertstoffgesetz im kommenden Jahr legen. Damit soll unter anderem die Entsorgung aller Plastik- und Metallabfälle in einer Wertstofftonne pro Haushalt vorgeschrieben werden. Bisher dürfen nur vorher durch den "grünen Punkt" lizenzierte Verpackungen in den Wertstofftonnen oder gelben Säcken entsorgt werden. Künftig sollen alle Arten von Plastik und Metallen in einer Tonne gesammelt werden. Die Tonnen sollen bis 2015 flächendeckend eingeführt werden. Ausnahmen von der Tonne dürfen nur dort geduldet werden, wo Kommunen ein qualitativ gleich- oder höherwertiges Bringsystem betreiben. Das gilt vor allem für Bayern, wo Landkreise oft Werkstoffhöfe unterhalten, auf denen Bürger Abfälle wie Verpackungen entsorgen. Dort ist die Sortenreinheit der gesammelten Wertstoffe - Papier, Glas, Plastik - zwar höher als bei Holsystemen. Doch würden nur etwa ein Drittel der entsprechenden Wertstoffe dort auch abgegeben, was gegenüber den Holsystemen zu wenig sei, sagte Meierhofer. Künftig dürften Kommunen nur Holsysteme nur verzichten, wen sie Ihre Sammelmengen erheblich ausbauten. Das koste die Bürger kein zusätzliches Geld. Denn für die Abfuhr der Plastikverpackung hätten sie schon an der Ladentheke bezahlt. Die zweite wichtige Änderung betrifft die Frage, wer die Wertstoffe einsammeln und damit Geld verdienen darf. Nach dem Willen der Koalition bekommen private Entsorger mehr Spielraum. Sie müssen Kommunen das Sammeln nur drei Monate vorher anzeigen. Voraussetzung sei, dass sie gegenüber bisherigen Sammlungen einen Mehrwert böten, etwa neben Plastik auch Papier abholten. Dann dürfe die Kommune das nicht untersagen. In dem Fall zähle auch nicht, dass die Gebührenkalkulation des öffentlichen Entsorgers gefährdet sei. In der Gesetzesvorlage heißt es: "Bei der Beurteilung sind die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit, die Qualität, der Umfang, die Effizienz und die Dauer der Leistungen zu berücksichtigen." Allerdings muss der Entsorger das Einsammeln drei Jahre garantieren. So soll verhindert werden, dass in Zeiten hoher Papierpreise Private sammeln, wenn die Preise sinken, den Abfall aber der Kommune überlassen.
Deutscher Kommunal-Informationsdienst (DeKom)
Ausgabe 18/11
Deutschlandradio vom 16. September 2011
Auch ohne Parteibuch
Immer mehr Wählergemeinschaften in der kommunalen Verantwortung. In den Kommunen ist ein Trend zu verzeichnen: Immer öfter ziehen Wählergemeinschaften, Vereine und parteilose Bürgermeister in die Ämter ein, machen ihre Arbeit gut - und werden wiedergewählt. Wenn von Gestalten und Gestaltungswillen die Rede ist, fühlen sich vor allem die Parteien angesprochen. Ein Handlungsauftrag mit Parteibuch sozusagen. Doch eine Tendenz verstärkt sich seit einiger Zeit: Bei Kommunalwahlen achtet der Wähler darauf, dass der Besitz dieser Identität nicht mehr ausschlaggebend für das Ergebnis ist. In einigen bekannten Fällen verbieten sie sich sogar die Einmischung durch eine Partei in ihre Amtsführung.
Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserkanälen
Freitag, 17. Juni 2011
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Das Ministerium hat heute einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. "Wir wollen gesundes Trinkwasser für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wir möchten die Kommunen besser unterstützen und die Umwelt schützen. Dafür brauchen wir auch eine breitere Akzeptanz dafür, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen", so Minister Remmel. Deswegen wird das Umweltministerium in einem Erlass unter anderem klarstellen, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberfläche der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft - vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden - die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 198630 hilfreich sein. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren.
"Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig, um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen. Aber der Aufwand muss für die Grundstückseigentümer überschaubar bleiben. Nicht jeder kleine Schaden hat schlimme Folgen und muss repariert werden", sagt Johannes Remmel.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander in Augenhöhe begegnen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
"Wir unterstützen die Kommunen sowohl bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfungen als auch beim Thema Satzung. Es ist wichtig, dass sie auf die besondren Begebenheiten vor Ort eingehen und dass sie die Hauseigentümer beraten und unterstützen. Damit soll auch unseriösen Anbietern von Dichtheitsprüfungen das Leben schwer gemacht werden", so Remmel.
In Deutschland ist durch Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen - das gilt für alle Hauseigentümer. "Das bedeutet auch eine Pflicht zur Prüfung. Es ist daher konequent, dass eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer die Dichtheit nachgewiesen wird", sagt Minister Remmel. Das Landeswassergesetz mit §61a, der die Prüfung vorschreibt, wurde im Jahr 2007 von der Vorgängerregierung erlassen. "Es gibt Kritik an der Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Berechtigte Einwände wie die zu den Bagatellschäden haben wir aufgenommen. Wir hoffen jetzt, mit unserem Erlass eine Mehrheit im Landtag und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erreichen. Denn wir wollen alle sauberes und gesundes Trinkwasser haben und wir haben auch eine Verantwortung für unsere Mitmenschen", sagte Minister Remmel.
Neue Internetseite zur Dichtheitsprüfung
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung. Neben den rechtlichen Grundlagen gibt die Seite unter anderem Antworten auf häufige Fragen, stellt Hintergründe zur Prüfung und Sanierung dar und enthält Informationen für Bauherren.
Deutscher Kommunal-Informationsdienst (De-Kom)
Ausgabe 18/11
PM Bürgermeistertag vom 16. März 2011
Parteiunabhängige nähern sich der absoluten Mehrheit
Die "Partei der Nichtwähler" wächst stetig, aber ein weiterer Trend wird häufig außer Acht gelassen: Bei kommunalen Direktwahlen haben zunehmend parteilose Kandidaten die Nase vorn. Bundesweit sind fast 44% aller hauptamtlichen (Ober-)Bürgermeister ohne Parteizugehörigkeit. Bei den Landräten sind es immerhin schon nahezu 20%. So gehören mittlerweile über 4 000 hauptamtliche (Ober-)Bürgermeister und 60 Landräte keiner Partei an. Diese Mandatsträger eint eine Maxime: Sie fühlen sich ausschließlich "Ihren Bürgerinnen ind Bürgern" verpflichtet und keiner Parteiräson. Dieser Grundsatz ist mittlerweise so erfolgreich, dass Kandidaten mit Parteibuch zunehmend im Wahlkampf ihre Parteizugehörigkeit unter den Tisch fallen lassen. Kein Wunder, denn lt. Politik-Professor Hans-Georg Wehling (Universität Tübingen) ist bereits "die Wahlempfehlung einer Partei für einen Kandidaten ziemlich tötlich", wie er unlängst dem Südkurier verriet. Beispiele für "plötzlich Parteilose" gibt es auch bei den kommenden Direktwahlen. Die Untersuchungen verschiedener Politikwissenschaftler belegen: "Ein parteiloser Kandidat hat schlicht die besseren Chancen", wie auch Oscar Gabriel (Universität Stuttgart) im September 2009 in der Stuttgarter Zeitung betonte. In Baden-Würtemberg, wo bereits seit Generationen der Schultheiß direkt gewählt wird, hat die Unabhängigkeit des Kandidaten schon traditionell eine große Bedeutung - mittlerweile sind über 50% der hauptamtlichen Bürgermeister dort parteilos. Aber auch in den Bundesländern, die erst vor jüngerer Zeit die Direktwahl eingeführt haben, steigen die Chancen für parteilose Bewerber.
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