Freie Wähler Rhein-Erft


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Unsere Meinung

Aktuelles

Es bringt nichts, den Bauch einzuziehen, wenn man auf der Waage steht.
Fritz Herdi

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Wählergemeinschaft
und Kreistagsgruppe
zu aktuellen Themen im Rhein-Erft-Kreis

Inhaltsübersicht

17.12.2011
15.12.2011
21.06.2011
12.05.2011

  • Künftige Organisation des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis - Von Karl-Heinz Spielmanns
  • Frischemarkt der Stadt Köln in Marsdorf - Von Heinz Schmitz
  • Die Freie Wähler Rhein-Erft begrüßen den Schulfrieden - Von Dr. Herbert Heermann
  • Inklusion im Schulbereich - Von Heinz Schmitz

Samstag, 17. Dezember 2011
Von Karl-Heinz Spielmanns, stv. Vositzender der Kreistagsgruppe

Zukünftige Organisation des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis

Die derzeitigen Strukturen der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) und die nicht transparenten vertraglichen Bindungen rund um den Regionalverkehr Köln (RVK) gaben dringenden Anlass, die zukünftige Entwicklung des ÖPNV im Kreis zu überarbeiten und an Hand eines Gutachtens zur Zukunft der REVG neu zu gestalten. So fordern die Freie Wähler Rhein-Erft nachfolgende Punkte in ein Neukonzept aufzunehmen:

  • Den zehn kreisangehörigen Kommunuen wird die Möglichkeit eingeräumt, Gesellschafter der REVG zu werden, damit eine gemeinsame, abgestimmte Gestaltung und Neuausrichtung des ÖPNV erfolgen kann. Die Städte, die bereits eigene Stadtbuslinien betreiben, können ihre Erfahrungen und ihr Wissen einbringen und gemeinsame Lösungen zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger in allen Kommunen vorantreiben. So muss bald ein Nahverkehrsplan her, der alle Kommunen hinreichend bedient. Die Beteiligung soll 50 Prozent an der REVG betragen.


  • Die Struktur der REVG soll die fachlichen Ressourcen der Verwaltungen der Städte und des Kreises einbinden, besonders um eine abgestimmte Nahverkehrsplanung zu gewährleisten. Die erforderlichen Gremien müssen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Politik transparent werden und bleiben.


  • Die derzeitigen Finanzierungs- und Aufgabenstrukturen sowie Abrechnungsverfahren bleiben vorerst erhalten.


  • Die RWE-Aktien verbleiben bei der REVG, so dass das ÖPNV-Defizit durch die Dividendenausschüttungen gemindert werden kann.


  • Der teure Aufsichtsrat gehört abgeschafft und durch einen Fachbeirat ersetzt, den die Kommunen und die Kreisverwaltung bestücken.


Ziel der Neustrukturierung des ÖPNV im Kreis ist ein flächendeckender, Qualitativ hochwertiger und in den Kostenstrukturen transparenter ÖPNV. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger steht hier im Vordergrund. Zu diesen Leitlinien sagen die Freie Wähler Rhein-Erft "ja" und hoffen, dass das zuständige Verkehrsamt der Verwaltung nicht aufgebläht wird. Nur gemeinsam mit den Kommunen wird ein neuer ÖPNV gelingen.

Gez.: Karl-Heinz Spielmanns
Stv. Vorsitznder FW-Kreistagsgruppe

Donnerstag, 15. Dezember 2011
Von Heinz Schmitz, Vorsitzender der Kreistagsgruppe

Frischemarkt der Stadt Köln Marsdorf

Die Stadt Köln plant die Verlegung des Frischemarktes aus der Kölner Südstadt nach Köln-Marsdorf. Einer externen Untersuchung zufolge ist nur ein Standort in Marsdorf optimal. Andere Stadtteile Kölns seien geprüft und wieder verworfen worden, so die Vertreter der Kölner Stadtverwaltung. Für den Rhein-Erft-Kreis und die Bürgerinnen und Bürger aus Frechen, Pulheim, Hürth und Umgebung ergäben sich aber erhebliche Belastungen, die die Freie Wähler Rhein-Erft nicht akzeptieren. So besteht im möglichen Ansiedlungsbereich keine belastbare Infrastruktur. Viele Knotenpunkte und Straßenkreuzungen müssten als Kreisverkehre umgebaut werden. Nahezui der gesamte Straßenausbau wäre vom Kreis zu tragen, da sich die geplante Umsiedlung ganz nah an der Kreisgrenze befindet. Einen wirtschaftlichen Vorteil für den Rhein-Erft-Kreis sieht die Freie Wähler Rhein-Erft - Kreistagsgruppe nicht. Daher stellt sich die Freie Wähler Kreistagsgruppe gegen die Pläne der Stadt Köln und hinter die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.

gez.: Heinz Schmitz
Vorsitzender FW-Kreistagsgruppe

Dienstag, 21. Juni 2011
Von Dr. Herbert Heermann, Vorsitzender Freie Wähler Rhein-Erft

Die Freie Wähler Rhein-Erft begrüßt den Schulfrieden

Die nordrhein-westfälische, rot-grüne Minderheitsregierung verständigte sich gemeinsam mit der CDU-Opposition auf einen zwölfjährigen Schulfrieden. "Endlich einigte man sich darauf, die seit Jahrzehnten oft erbittert geführte Debatte in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Dies begrüßen wir ausdrücklich," betont Dr. Herbert Heermann, der Vorsitzende der Freie Wähler Rhein-Erft.

Wichtig ist, dass es beim gegliederten Schulsystem bleibt. Zwar wird die verfassungsrechtliche Garantie für die Hauptschule gestrichen, stattdessen wird aber in der Verfassung verankert, dass in allen Landesteilen von NRW ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst, zukünftig garantiert wird. Von Landesseite wird also keine Schulform ausdrücklich abgeschafft. Eine Einheitsschule kann es demnach nicht geben. Es gibt für Eltern und ihren Kindern also die erforderlichen und notwendigen Wahlmöglichkeiten. Außerdem bleiben im Sinne der Chancengleichheit alle Bildungswege offen. Außdrücklich begrüßen wir, dass damit der achtjährige Bildungsgang an den Gymnasien zum Abitur aus einem Guss weiter seine eigenständige und zentrale Bedeutung behält.

Zukünftig können sich Eltern, Schüler und Lehrer, wenn die neuen Sekundarschulen erst eingerichtet sind, endlich auf den Schulalltag konzentrieren, ohne immer wieder neue Änderungen befürchten zu müssen. Das ist der zentrale Fortschritt. Damit diese Chance nicht konterkariert wird, muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass keine Schulform unberechtigt bevorzugt wird. Denn eine ideologisch bzw. politisch begründete Besserstellung darf nicht zu Verzerrungen führen.

Gez.: Dr. Herbert Heermann
Vorsitzender Freie Wähler Rhein-Erft

Donnerstag, 12. Mai 2011
Von Heinz Schmitz, Vorsitzender der FW-Kreistagsgruppe

Inklusion im Schulbereich

Die Freie Wähler Rhein-Erft steht hinter dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände sowie der beiden Landschaftsverbände in NRW.


Die Freien Wähler Rhein-Erft begrüßen die mit der UN-Behindertenrechtskonvention verbundene Zielsetzung, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und Teilhabe auf der Grundlage der Chancengleichheit zu sichern.

Die Freien Wähler treten dafür ein, künftig die Entscheidung über den Förderort den Eltern nach einer Beratung zu überlassen. Hierzu ist der Aufbau eines flächendeckenden, unabhängigen Beratungsangebotes unter Beteiligung der Schulträger notwendig. Entsprechend dem Grundgedanken der UN-Konvention ist die Beschulung an einer allgemeinen Schule dabei vorrangig.

Nach der grundsätzlichen Kompetenzordnung sind die Länder zur Transformation der UN-Konvention in das deutsche Schulrecht verpflichtet. Landesregierung und Landtag von NRW werden daher aufgefordert, eine entsprechende Verankerung der Inklusion im Schulgesetz vorzunehmen. Dabei sind der pädagogische Rahmen, Rechtsansprüche sowie Finanzierungsregelungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich vollumfänglich zu regeln. Hierzu gehört insbesondere die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung des Landes für unabhängige, flächendeckend eingerichtete Beratungsstellen und das erforderliche Personal wie Integrationshelfer, Therapeuten, Sozialpädagogen u.a.m., die für die erfolgreiche schulische Inklusion unverzichtbar sind. In jedem Fall sind für alle zusätzlichen finanziellen Aufwendungen (u.a. Barrierefreiheit, spezifische Ausstattung, Schülerbeförderung, Ergänzungspersonal) die Konnexitätsregelungen in der Landesverfassung bzw. im Konnexitätsausführungsgesetz anzuwenden.

Eine inklusive Beschulung ist für Kinder mit Behinderungen sinnvoll und möglich. Gleichwohl können Förderschulen vorerst als alternative und/oder temporäre Förderorte Bestand haben. In der Zwischenphase, auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, ist die erhebliche Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts zwingend notwendig. Förderschulen sind einschließlich ihrer Öffnung für Kinder ohne Behinderung in ein Gesamtkonzept der Inklusion einzubeziehen. Grundsätzlich sind die spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten an Förderschulen unverzichtbar für eine inklusive Schulentwicklung.

Ein zentraler Aspekt für die erfolgreiche inklusive Schulentwicklung ist die Aus- und Fortbildung aller Lehrkräfte und aller sonstigen an Schulen tätigen Personen. Die Sicherstellung dieser Aufgaben, des dafür notwendigen Personals und der Finanzen liegt in der Verantwortung des Landes. Eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Umwandlungsprozesses zu einem inklusiven Bildungssystem ist unverzichtbar.

Die bei dem Modellversuch "Kompetenzzentren" gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf Bewustseinsänderungen, die Entwicklung pädagogischer Konzepte sowie die Förderung von Kooperationen der Schulen, sollten bei der weiteren Entwicklung genutzt werden. Ob Kompetenzzentren ein sinnvoller Einstieg zur Inklusion im Schulbereich sein können, bleibt der wissenschaftlichen Evaluation vorbehalten. Festzustellen ist, dass Kompetenzzentren bereits heute besser auszustatten und die allgemeinen Schulen stärker in die Verantwortung einzubeziehen sind.

Gez.: Heinz Schmitz
Vorsitzender FW-Kreistagsgruppe

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