Altlasten im Rhein-Erft -Kreis – Umweltgefahren offensichtlich gravierender als bislang bekannt !

Antrag der Fraktion Freie Wähler zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 04.05.2022

Eine offensichtlich gut recherchierte Dokumentation des ARD-Magazins FAKT vom 22.03.2022 in dem die Thematik der Altlasten aufgegriffen wird, wirft Fragen auf, die eine Behandlung im Fachausschuss unumgänglich machen:

Zum einen werden die toxischen Austragungen im weiteren Umfeld des Knappsacker Hügels in Gewässer und Böden aufgezeigt, zum anderen Austragungen aus Kraftwerksreststoffdeponien. Am Beispiel des Roddersees wird auf hohe, lebensgefährliche Konzentrationen von Hg (Quecksilber) und nicht abbaubare PFT (Perfluorierte Tenside) verwiesen. Bei der Flutkatastrophe 2021 sind zudem durch das Überfluten der Kläranlage der Chemiebetriebe ganz offensichtlich große Schadstoffmengen insbesondere ins Gebiet Alt Hürth ausgetragen worden. Weiterhin werden große Deponieflächen heute als Ackerflächen genutzt, obwohl es auch dort zu erheblichen Austragungen in die genutzte Lössschicht kommt. Obwohl dem Umweltamt des Kreises viele Gutachten und Informationen vorliegen und diese auch dem Fernsehsender zur Verfügung gestellt worden sind, ist davon auszugehen, dass es auch noch nicht dokumentierte Altlasten gibt. Insbesondere dürfte von der Gesamtthematik die geplante Gewerbefläche „Barbarahof“ betroffen sein.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
1. Der UKE möge eine Entscheidung herbeiführen, wie bezüglich der Fläche Barbarahof aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises weiter verfahren werden kann.
2. Die Kreisverwaltung soll dem Ausschuss vor dem Hintergrund des Altlastenkatasters
Vorschläge vorlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um aktuelle
Gefahren zu minimieren.
3. Es ist aufzuarbeiten, welche Firmen oder Rechtsnachfolger aufgrund der sich nun
zeigenden Austräge in die Umwelt haftbar gemacht werden können. Dabei muss
festgelegt werden, welche Maßnahmen mittelfristig notwendig sind und wie diese
finanziert werden können.
4. Der Ausschuss soll mittels der vorliegenden Daten Verdachtsflächen bestimmen, auf
denen Schadstoffmessungen zur Feststellung einer möglichen Kontamination getätigt
werden müssen. Dort, wo Grenzwerte überschritten werden, sind geeignete Maßnahmen
zu erarbeiten.
5. Die Grundwasserthematik soll vor dem Hintergrund der Erkenntnisse eine neue
Bewertung erfahren, hierbei ist auch der AK Wasser zu beteiligen.

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